Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Designbase GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer Felix Brodbeck

Telefon: +49(0)89 954 571 610, E-Mail: support@designbase.studio, Web: designbase.studio

Registergericht AG München, Registernummer HRB235055,

Inninger Str. 11a, 82237 Wörthsee bei München,

USt-Ident.-Nr.: DE313665846

(nachfolgend: “Designbase“)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Designbase und ihren Geschäftspartnern, welche die Designbase mit der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb von Webseiten sowie mit der Beratung zu Vertragsleistungen beauftragen (nachfolgend „Kunden").

1.2 Neben diesen AGB gelten zusätzlich, soweit die Vertragsleistungen die Erstellung und Entwicklung von Webseiten (nachfolgend „Webdesignleistungen") umfassen, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Webdesignleistungen (nachfolgend „EVB Webdesign") und/oder soweit die Vertragsleistungen die Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet und/oder die Wartung und Pflege von Webseiten umfassen, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Webhosting und Pflege (nachfolgend „EVB Webhosting und Pflege").

1.3 Soweit die Designbase dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat, finden Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden keine Anwendung, unabhängig davon, ob die Designbase diesen ausdrücklich widersprochen hat. Soweit die Designbase mit dem Kunden im Einzelfall individuelle Vereinbarungen trifft, die von diesen AGB oder den EVB abweichen, geht die individuelle Vereinbarung den AGB bzw. den EVB vor.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Designbase erbringt ihre Leistungen im Rahmen von Einzelaufträgen. Jeder Einzelauftrag stellt einen eigenständigen Vertrag dar.

2.2 Die Designbase erstellt anhand der Vorgaben des Kunden ein Angebot für ihre Leistungen und übermittelt das Angebot per E-Mail an den Kunden.

2.3 Das Angebot enthält einen Link, unter dem der Kunde das Angebot annehmen kann (nachfolgend „Annahmelink"). Der Annahmelink führt den Kunden auf eine Onlineplattform. Auf der Online-Plattform erklärt der Kunde, das Angebot der Designbase anzunehmen, indem er das Angebot mit einer elektronischen Signatur versieht und auf „Fertig" klickt. Nach der Annahme erhalten die Designbase und der Kunde eine Bestätigung per E-Mail mit dem Angebot als Anlage.

2.4 Soweit aus dem Angebot nicht etwas anderes hervorgeht, hat das Angebot eine Gültigkeit von 14 Tagen (nachfolgend „Angebotsfrist").

2.5 Der Kunde kann das Angebot innerhalb der Angebotsfrist auch annehmen, indem er das Angebot unterzeichnet und der Designbase einen Scan des unterzeichneten Angebots zusendet. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist die Designbase nicht mehr an das Angebot gebunden.

2.6 Mit seiner Annahme erklärt der Kunde, dass die in dem Angebot aufgeführten Leistungen die Anforderungen erfüllen und seinen geschäftlichen Zwecken entsprechen. Eine Verpflichtung zur Weiterentwicklung der vertraglichen Leistungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

3. Allgemeine Regelungen zu den Leistungen der Designbase

3.1 Die Leistungen der Designbase umfassen keine Rechtsberatung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die Webseite ggf. bestehenden rechtlichen Anforderungen genügt und insbesondere sämtliche verpflichtenden Informationen und Angaben enthält. Dies betrifft insbesondere die Pflicht, Informationen über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung der Webseite gemäß Art. 13 ff. DSGVO bereitzustellen.

3.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Erstellung von Inhalten (z.B. Grafiken, Bilder, Texte), die auf der Webseite präsentiert werden, sowie die Beschaffung und Registrierung der Domain nicht von den Leistungen der Designbase umfasst.

3.3 Für die Erbringung ihrer Leistungen ist die Designbase berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, ohne dass es hierfür der Erlaubnis des Kunden bedarf. Etwaige entgegenstehende Regelungen in einem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung bleiben hiervon unberührt.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, in eigener Verantwortung auf der Webseite eine Anbieterkennzeichnung (insbesondere ein Impressum) vorzusehen, welche den für den Kunden geltenden rechtlichen Anforderungen genügt.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Geschäftsbeziehung und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer der Designbase, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung für den Kunden tätig waren, unmittelbar oder mittelbar abzuwerben, einzustellen oder anderweitig für sich oder Dritte zu gewinnen. Bei einem Verstoß gegen dieses Abwerbungsverbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern der abgeworbenen Person, mindestens jedoch EUR 15.000,00. Das Recht der Designbase, darüber hinausgehende Schäden geltend zu machen, bleibt unberührt.

4. Kommunikation

4.1 Die Kommunikation zwischen dem Kunden und der Designbase erfolgt üblicherweise per E-Mail.

4.2 Die Designbase behält sich vor, dem Kunden einen Zugang zu einem anderen Kommunikationskanal ihrer Wahl (z.B. ein Projektmanagement- oder Tickettool) einzurichten (nachfolgend „Kommunikationskanal"). Wenn die Designbase einen Kommunikationskanal eingerichtet hat, stimmt der Kunde zu, dass ihm Nachrichten, welche die Designbase über den Kommunikationskanal sendet, zugehen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Kommunikationskanal regelmäßig auf den Eingang neuer Nachrichten zu prüfen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde vom Kommunikationskanal über neu eingegangene Nachrichten informiert wird.

5. Zusammenarbeit und Mitwirkung

5.1 Die Vertragsleistungen erfordern eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Designbase und dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich daher, alle Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die erforderlich sind, damit die Designbase ihre vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen kann.

5.2 Haben die Parteien vereinbart, dass die Vertragsleistungen auf einer vom Kunden bereitzustellenden Entwicklungsumgebung erfolgen sollen, wird der Kunde insbesondere bei Vertragsschluss auf eigene Kosten eine geeignete Server-Infrastruktur bereitstellen, bis zur Abnahme aufrechterhalten und der Designbase Zugang zu dieser verschaffen.

5.3 Der Kunde stellt der Designbase Inhalte, die auf der Webseite eingebunden werden sollen (z.B. Texte, Grafiken und Bilder), rechtzeitig in einem von der Designbase vorgegebenen Dateiformat und auf einem von der Designbase vorgegebenen Datenträger und/oder Cloud-Speicherdienst zur Verfügung. Der Kunde bestimmt, an welcher Stelle der Webseite die Inhalte eingebunden werden. Stellt der Kunde die Inhalte nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist die Designbase nach eigenem Ermessen berechtigt, aber nicht verpflichtet, statt der Inhalte Musterinhalte zur Veranschaulichung der Gestaltung in die Webseite einzubinden. Im Übrigen ist Ziffer 5.6 anzuwenden.

5.4 Die Registrierung der Domain erfolgt durch den Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten. Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, der Designbase ggf. bestehende rechtliche Anforderungen, die bei der Erbringung der Vertragsleistungen zu berücksichtigen sind, mitzuteilen.

5.6 Erbringt der Kunde eine Leistung nach dieser Ziffer 5 nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig und wird die Designbase hierdurch an ihrer ordnungsgemäßen Leistungserbringung gehindert, ist die Designbase für eine sich hieraus ergebende Verzögerung der Leistung nicht verantwortlich. Soweit die Parteien Liefertermine oder Fristen vereinbart haben, verlängern sich diese um einen angemessenen Zeitraum.

5.7 Als Ersatz für den Schaden, der der Designbase durch die Verschiebung von Lieferterminen und Fristen entstanden ist, ist die Designbase berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von EUR 150,00 (nachfolgend „Wiedereinplanungsgebühr") als Mindestschaden zu verlangen, soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Designbase ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Nutzungsrechte

6.1 Soweit die Designbase die Webseite oder Bestandteile von dieser selbst erstellt hat, räumt die Designbase dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Webseite selbst zu nutzen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, zu ändern, aufzuführen und vorzuführen.

6.2 Nutzungsrechte an den zur Webseite gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfen und der Dokumentation sowie dem Quellcode räumt die Designbase dem Kunden ebenfalls ausschließlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt ein.

6.3 Die Nutzung der zur Webseite gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, der Dokumentation sowie des Quellcodes oder Teile hiervon, insbesondere ihre Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Übersetzung, Änderung, Anpassung oder Bearbeitung der Webseite, bedarf keiner vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designbase.

6.4 Die Designbase ist berechtigt, für die Webdesignleistungen Bestandteile zu verwenden, die von Dritten erstellt wurden (nachfolgend „Drittsoftware"). Die Designbase teilt dem Kunden bis zur Abnahme mit, welche Drittsoftware in den Webdesignleistungen enthalten ist und nach welchen Bestimmungen sich die Einräumung von Nutzungsrechten an der Drittsoftware bestimmt.

6.5 Nutzungsrechte nach dieser Ziffer 6 entstehen mit der Zahlung der vollständigen Vergütung für die Erstellung der Webseite.

7. Referenzkunden- und Urhebernennung

7.1 Die Designbase ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und den Namen sowie das Logo des Kunden auf ihrer Webseite sowie in Präsentationen und Werbemitteln zu verwenden. Auf Anfrage stellt der Kunde der Designbase eine Bilddatei mit dem Logo des Kunden zur Verfügung. Der Kunde räumt der Designbase dauerhaft und unwiderruflich die für die Nennung als Referenzkunden erforderlichen Nutzungsrechte an den Unternehmenskennzeichen des Kunden ein. Die Designbase ist darüber hinaus berechtigt, die im Rahmen der Vertragsleistungen erbrachte Arbeit als Referenzarbeit zu verwenden und öffentlich darzustellen. Dies umfasst die Darstellung der fertigen Webseite, aufbereiteter Versionen mit angepassten oder fiktiven Inhalten, Prozess- und Entstehungsdokumentationen sowie konzeptuelle Darstellungen einzelner Designentscheidungen. Die Designbase ist berechtigt, diese Darstellungen auf ihrer Webseite, in sozialen Medien, in Präsentationen und in sonstigen Werbemitteln zu verwenden. Der Kunde räumt der Designbase hierfür die erforderlichen Nutzungsrechte dauerhaft und unwiderruflich ein.

7.2 Erbringt die Designbase Vertragsleistungen für den Internetauftritt bestimmter Marken, unter denen der Kunde handelt und/oder Produkte vertreibt, gelten die Regelungen dieser Ziffer 7.1 für die jeweilige Marke entsprechend.

7.3 Umfassen die Vertragsleistungen Webdesignleistungen, ist der Kunde verpflichtet, die Designbase im Impressum der Webseite als Urheber zu benennen und einen Dofollow-Link auf die Webseite der Designbase anzubringen. Die Designbase legt die Position und den Ankertext des Dofollow-Links sowie die URL nach eigenem Ermessen fest und kann vom Kunden jederzeit verlangen, diese nachträglich zu ändern oder zu entfernen.

8. Suchmaschinenoptimierung

8.1 Soweit die Designbase Leistungen im Zusammenhang mit der Verbesserung bei der Auffindung der Webseite in der Ergebnisliste von Suchmaschinen (nachfolgend „Suchmaschinenoptimierung") erbringt, beachtet die Designbase hierbei die anerkannten Regeln der Suchmaschinenoptimierung.

8.2 Dem Kunden ist bewusst, dass die Ergebnisse der Suchmaschinenoptimierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, die sich jederzeit ändern können. Die Designbase ist nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass die Webseite ein bestimmtes Ranking in einer Suchmaschine erreicht.

8.3 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beschränkt sich die Suchmaschinenoptimierung auf die unter www.google.de zugängliche Suchmaschine.

9. Vergütung, Kostenerstattung und Zahlungsbedingungen

9.1 Festpreisvergütung

9.1.1 Haben die Parteien für Webdesignleistungen einen Festpreis vereinbart, ist die Festpreisvergütung nach Abnahme gemäß Ziffer 3 der EVB Webdesign zur Zahlung fällig. Der Go-live gilt gemäß Ziffer 3.8 EVB Webdesign als konkludente Abnahme mit den entsprechenden Zahlungsfolgen. Haben die Parteien eine Vergütung nach Meilensteinen vereinbart, ist die auf den jeweiligen Meilenstein entfallende Vergütung nach der Freigabe des Meilensteins durch den Kunden zur Zahlung fällig.

9.1.2 Die Designbase kann vom Kunden Abschlagszahlungen verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlungen bestimmt sich nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand und den zum Zeitpunkt der Beauftragung üblichen Stundensätzen der Designbase. § 632a Abs. 1 S. 2 BGB ist nicht anzuwenden. Die Höhe des Abschlages ist auf die Höhe der Festpreisvergütung bzw. auf die Höhe der Vergütung, die auf den jeweiligen Meilenstein entfällt, begrenzt. Geleistete Anzahlungen sind nicht rückerstattbar, soweit die Designbase die entsprechenden Leistungen bereits erbracht oder mit der Erbringung begonnen hat.

9.2 Pauschalvergütung

9.2.1 Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind Pauschalvergütungen für Webhostingleistungen nach den EVB Webhosting und Pflege jeweils im Voraus für 12 Monate, für alle anderen Leistungen jeweils nach Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Beginnt das Vertragsverhältnis im laufenden Monat, wird die Vergütung für den ersten und letzten Monat anteilig berechnet.

9.2.2 Haben die Parteien im Einzelauftrag vereinbart, dass mit der Pauschale eine festgelegte Anzahl an Stunden oder Personentagen innerhalb eines Monats abgegolten sein soll, ist darüber hinausgehender Aufwand gesondert gemäß Ziffer 9.3 zu vergüten.

9.2.3 Die Designbase ist berechtigt, die Pauschalvergütung zum Ausgleich von Kostensteigerungen oder zur Anpassung an sich verändernde Marktbedingungen nach billigem Ermessen anzupassen. Die Designbase wird dem Kunden die Erhöhung der Vergütung schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Preiserhöhung bekanntgeben. Übersteigt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent der ursprünglichen monatlichen Vergütung, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.

9.3 Vergütung nach Aufwand

9.3.1 Soweit mit dem Kunden für Leistungen der Designbase im Auftrag kein Festpreis vereinbart wurde, richtet sich die Vergütung nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste und dem tatsächlich angefallenen Aufwand. Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste fügt die Designbase ihrem Angebot bei.

9.3.2 Bei der Vergütung nach Aufwand erfolgt die Abrechnung in Zeiteinheiten je angefangener 15 Minuten.

10. Rechnungsstellung und Verzug

10.1 Die Designbase stellt dem Kunden ihre Leistungen jeweils am Monatsende in Rechnung. Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Angebot. Soweit das Angebot keine abweichende Regelung enthält, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum.

10.2 Zahlt der Kunde die Vergütung nicht innerhalb des Zahlungsziels, kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Vergütung ist während des Verzuges mit einem Zinssatz in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

10.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist die Designbase berechtigt, die weitere Leistungserbringung von der Zahlung der ausstehenden Vergütung abhängig zu machen und die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Entstehende Verzögerungen durch die Leistungseinstellung gehen nicht zu Lasten der Designbase.

11. Datenschutz

11.1 Soweit die Designbase bei der Erbringung ihrer Leistungen personenbezogene Daten verarbeitet, wird sie hierbei die Anforderungen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, beachten.

11.2 Soweit die Designbase als Auftragsverarbeiter des Kunden handelt, richtet sich die Verarbeitung personenbezogener Daten nach den Festlegungen des gesondert mit dem Kunden vereinbarten Vertrages zur Auftragsverarbeitung.

12. Haftung

12.1 Die Designbase haftet gegenüber dem Kunden nicht wegen Pflichtverletzungen oder aus unerlaubter Handlung für Schäden oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen für Handlungen der Designbase oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

12.2 Abweichend von Ziffer 12.1 haftet die Designbase unbeschränkt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

12.3 Schadensersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sind der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.4 Die Designbase haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

12.5 Verstößt die Designbase bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit fahrlässig gegen das Telekommunikationsgesetz oder hierauf erlassene Rechtsverordnungen, so ist die Haftung gegenüber dem Kunden für Vermögensschäden gemäß § 44a TKG beschränkt.

13. Vertragstext und Änderung der AGB

13.1 Die Designbase wird den Kunden über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens vier Wochen, bevor die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sollen, in Textform informieren. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vor deren Wirksamwerden, gilt die Zustimmung des Kunden als erteilt. Die Designbase wird den Kunden gemeinsam mit den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Folgen eines nicht erfolgten Widerspruchs informieren.

13.2 Die Designbase hält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Fassung auf ihrer Webseite zum Abruf bereit.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Parteien vereinbart, wie sie die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bewusst gewesen wäre.

14.2 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts sowie des CISG.

14.3 Erfüllungsort für Leistungen der Designbase ist der Sitz der Designbase. Soweit der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB München.

Teil 2

Ergänzende Vertragsbedingungen für Webdesignleistungen

der Designbase GmbH (nachfolgend „Designbase")  |  Stand: April 2026

1. Geltungsbereich und Verhältnis zu den AGB

1.1 Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Designbase, auf welche die AGB Anwendung finden und die Vertragsleistungen der Designbase Webdesignleistungen umfassen.

1.2 Die Geltung der AGB bleibt von diesen ergänzenden Vertragsbedingungen unberührt. Soweit diese ergänzenden Vertragsbedingungen Begriffe verwenden, welche die AGB definieren, haben diese Begriffe die Bedeutung nach den AGB.

2. Leistungsumfang und Leistungserbringung

2.1 Welche Leistungen die Webdesignleistungen im Einzelnen umfassen, vereinbaren die Parteien im Einzelauftrag.

2.2 Erfolgt die Leistungserbringung auf Grundlage eines vom Kunden erstellten Lastenhefts, ist die Designbase nicht verpflichtet, das Lastenheft vor Vertragsschluss im Hinblick auf technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Fehler oder Ungenauigkeiten (nachfolgend „Lastenheftmängel") zu prüfen. Zeigen sich nach Vertragsschluss Lastenheftmängel, unterstützt die Designbase den Kunden bei der Behebung auf Anfrage im angemessenen Umfang. Die Unterstützung ist nach Aufwand zu vergüten.

2.3 Die Designbase erbringt ihre Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen Stand der Technik und den anerkannten Regeln des Webdesigns und in enger Abstimmung mit dem Kunden. Die Designbase ist in der Art der Erbringung ihrer Leistungen und der Wahl der für die Leistungserbringung zu verwendenden Mittel frei.

2.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, dienen sämtliche von der Designbase genannten Termine sowie Liefer- und Ausführungsfristen lediglich der Orientierung des Kunden und sind nicht verbindlich.

2.5 Im Rahmen der Abnahme und der Gewährleistung gelten folgende Definitionen. Ein Mangel im Sinne dieser Vertragsbedingungen liegt vor, wenn die fertiggestellte Webseite von dem zum Zeitpunkt des Entwicklungsbeginns vom Kunden freigegebenen und inhaltlich befüllten Designentwurf technisch oder gestalterisch wesentlich abweicht oder technische Fehlfunktionen aufweist, die eine bestimmungsgemäße Nutzung der Webseite beeinträchtigen. Die Designbase schuldet eine professionelle, responsive Umsetzung des freigegebenen Designentwurfs, die sicherstellt, dass Inhalte und Gestaltung auf allen gängigen Bildschirmgrößen und Geräten funktional und visuell stimmig dargestellt werden. Pixelgenaue oder auflösungsspezifische Übereinstimmung mit dem Designentwurf ist nicht geschuldet, da eine qualitativ hochwertige responsive Umsetzung Vorrang vor einer statischen maßgenauen Reproduktion hat. Geringfügige Abweichungen in Abständen, Proportionen, Schriftgrößen oder Farbtönen, die das Gesamterscheinungsbild der Webseite nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar. Kein Mangel im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind: Abweichungen, die auf fehlerhaft, unvollständig oder in nicht abgestimmtem Format gelieferten Inhalten des Kunden beruhen (nachfolgend „Inhaltsfehler"); sowie Abweichungen vom freigegebenen Design, die auf nachträglichen Wünschen oder Anforderungen des Kunden beruhen, die nach Freigabe des Designs entstanden sind (nachfolgend „Änderungsanfragen"). Inhaltsfehler und Änderungsanfragen werden gesondert nach Aufwand berechnet. Liefert der Kunde ein Ausgangsdesign, das kein vollständiges Designsystem aufweist, insbesondere weil Schriftgrößen, Abstände, Grid-Strukturen oder Komponenten nicht oder nicht konsistent definiert sind, und weist die Designbase den Kunden vor Beginn der Entwicklung darauf hin, ist die Designbase berechtigt, im Rahmen der Umsetzung eine systemische Bereinigung und Vereinheitlichung vorzunehmen. Abweichungen vom Ausgangsdesign, die aus dieser Bereinigung resultieren und dem Kunden vorab kommuniziert wurden, stellen keinen Mangel dar. Maßgeblich für die Abnahme ist in diesem Fall der zum Zeitpunkt des Entwicklungsbeginns dokumentierte und vom Kunden freigegebene Umsetzungsstand, nicht das ursprüngliche Ausgangsdesign.

3. Abnahme der Webseite und Freigabe von Meilensteinen

3.1 Nachdem die Designbase die Webseite fertiggestellt hat, zeigt sie dies dem Kunden in Textform an und legt die Webseite dem Kunden zur Abnahme vor (nachfolgend „Erklärung der Abnahmebereitschaft"). Der Kunde erhält anschließend über das Internet Zugriff auf die Webseite in einem passwortgeschützten Bereich, um zu testen, ob die Webseite im Wesentlichen den vertraglichen Anforderungen entspricht (nachfolgend „Abnahmeprüfung").

3.2 Soweit die Parteien vor der Erklärung zur Abnahmebereitschaft Testfälle und Testszenarien sowie die für die Tests zu verwendenden Softwaretools abgestimmt haben, sind diese im Rahmen der Abnahmeprüfung zu berücksichtigen.

3.3 Entspricht die Webseite im Wesentlichen den vertraglichen Anforderungen, wird der Kunde die Abnahme der Webseite in Textform erklären. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme aus rein gestalterischen Gründen zu verweigern, sofern die Designbase bei der Gestaltung die Vorgaben des Kunden und ggf. vom Kunden freigegebene Entwürfe und Konzepte angemessen berücksichtigt hat. Geringfügige Abweichungen vom vereinbarten Design, die weder die Funktionalität noch das Gesamterscheinungsbild der Webseite wesentlich beeinträchtigen, stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Als geringfügig gelten insbesondere minimale Abweichungen in Abständen, Farbtönen und Proportionen, die im normalen Nutzungsbetrieb nicht auffallen.

3.4 Nimmt der Kunde die Webseite nicht ab und verweigert auch nicht die Abnahme unter Angabe von mindestens einem Mangel in Textform, gilt das Werk spätestens zwei Wochen, nachdem die Designbase die Erklärung der Abnahmebereitschaft übermittelt hat, als abgenommen. Die Abnahmebereitschaft ist durch die Designbase in Textform zu erklären; der Zeitpunkt dieser Erklärung ist maßgeblich für den Beginn der Frist.

3.5 Verzögert sich der Go-live aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, insbesondere weil der Kunde noch ausstehende Inhalte liefert, interne Freigaben nicht erteilt oder den Go-live-Termin verschiebt, übernimmt die Designbase nach Eintritt der Abnahme gemäß Ziffer 3.4 keine Gewährleistung für Mängel, die auf Änderungen der technischen Umgebung in diesem Zeitraum zurückzuführen sind, insbesondere Browser-Updates, CMS-Updates oder Plugin-Updates. Die Beseitigung solcher Störungen kann der Kunde gesondert nach Aufwand beauftragen.

3.6 Vereinbaren die Parteien die Erbringung der Leistungen nach Meilensteinen, ist der Kunde verpflichtet, die Meilensteine nach der vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen freizugeben. Für die Freigabe der Meilensteine gelten die Vorschriften über die Abnahme der Webseite gemäß Ziffer 3.1 bis 3.4 entsprechend.

3.7 Hat der Kunde einen Meilenstein freigegeben oder die Webseite abgenommen, sind Änderungen an dem freigegebenen Meilenstein oder der Webseite nach Aufwand zu vergüten, soweit die Änderung nicht im Wege der Nacherfüllung oder im Zuge von Pflegeleistungen erfolgt.

3.8 Die Designbase stellt die erstellte Webseite nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung unter der vom Kunden beschafften Domain ins Internet zum Abruf ein (Go-live). Mit dem Go-live gilt die Webseite, soweit nicht bereits zuvor eine ausdrückliche Abnahme erklärt wurde oder die Abnahmefiktion nach Ziffer 3.4 eingetreten ist, als konkludent abgenommen. Die Designbase wird den Kunden nach erfolgtem Go-live per E-Mail über den Abnahmezeitpunkt informieren und diesen dokumentieren.

3.9 Im Einzelauftrag als Inklusivleistungen vereinbarte Leistungen, die der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Go-live bzw. nach der Abnahme der Webseite nicht in Anspruch genommen oder nicht durch Übermittlung vollständiger Informationen und Unterlagen angefordert hat, verfallen ersatzlos. Eine Vergütung für verfallene Inklusivleistungen schuldet die Designbase nicht.

4. Sach- und Rechtsmängel

4.1 Die Designbase leistet Gewähr, dass die Webseite zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Maßgeblich ist der Zustand der Webseite im Zeitpunkt der Abnahme. Verschlechterungen oder Funktionseinschränkungen, die nach der Abnahme durch externe Einflüsse entstehen, sind kein Gegenstand der Gewährleistung nach dieser Ziffer.

4.2 Soweit die Designbase Drittsoftware (insbesondere Plugins, CMS-Komponenten oder Frameworks) in die Webseite einbindet und die Drittsoftware mangelhaft ist, tritt die Designbase ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller der Drittsoftware an den Kunden ab. Die Designbase übernimmt eine Gewährleistung für die Drittsoftware nur, wenn der Kunde den Hersteller der Drittsoftware zuvor erfolglos gerichtlich zur Beseitigung der Mängel in Anspruch genommen hat oder eine gerichtliche Inanspruchnahme des Herstellers keine Aussicht auf Erfolg hat oder dem Kunden nicht zumutbar ist.

4.3 Die Designbase beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Herstellung eines neuen Werkes.

4.4 Der Kunde wird die Designbase unverzüglich von aufgetretenen Mängeln unterrichten und die Designbase bei der Beseitigung soweit möglich unterstützen sowie eine detaillierte Beschreibung des Mangels zur Verfügung stellen.

4.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Ursache eines Mangels in Änderungen oder Anpassungen an der Webseite liegt, welche die Designbase weder selbst vorgenommen noch vorab freigegeben hat (nachfolgend „eigenmächtige Änderungen"). Hat der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person Zugang zu dem Webdesign-Editor oder dem CMS der Webseite erhalten und wurden im betroffenen Bereich eigenmächtige Änderungen vorgenommen, liegt die Beweislast beim Kunden nachzuweisen, dass die Ursache des Mangels nicht in einer solchen Änderung liegt.

4.6 Mängel, die nach der Abnahme durch Browser-Updates, CMS-Updates, Plugin-Updates, Änderungen von Drittsystemen oder sonstige externe Einflüsse entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich der Designbase zuzurechnen sind, fallen nicht unter die Gewährleistung. Die Beseitigung solcher Störungen kann der Kunde gesondert nach Aufwand beauftragen.

4.7 Die Designbase stellt sicher, dass der Kunde über sämtliche Rechte verfügt, um die Webseite im Internet zum Abruf bereitzuhalten. Soweit die Webseite Rechte Dritter verletzt, wird die Designbase nach eigener Wahl die erforderlichen Rechte erwerben oder die Webseite so anpassen, dass ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

4.8 Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Webseite.

4.9 Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regelungen.

5. Leistungsänderungen

5.1 Der Kunde ist bis zur Abnahme der Webseite jederzeit berechtigt, gesondert zu vergütende Änderungen des Leistungsumfangs vorzuschlagen (nachfolgend „Leistungsänderungen").

5.2 Leistungsänderungen kann der Kunde mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über den Kommunikationskanal mitteilen. Die Mitteilung der Leistungsänderung ist ein Angebot des Kunden zur Änderung des Einzelauftrags. Die Designbase prüft das Angebot und teilt dem Kunden mit, ob sie dieses annimmt.

5.3 Erfordert die Annahme des Angebots eine eingehende Prüfung der Leistungsänderung, informiert die Designbase den Kunden hierüber innerhalb einer angemessenen Frist und kann die Prüfung von der Zahlung einer gesonderten Vergütung abhängig machen.

5.4 Soweit im Rahmen der Leistungsänderung nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind Leistungsänderungen nach Aufwand zu vergüten.

5.5 Auf Anfrage des Kunden gibt die Designbase eine Aufwandsschätzung für die Umsetzung der Leistungsänderung ab. Die Aufwandsschätzung umfasst die voraussichtlich entstehenden Mehrkosten sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf den terminlichen Ablauf der Leistungserbringung.

Teil 3

Ergänzende Vertragsbedingungen zu Stundenpaketen für Design und Webentwicklung

der Designbase GmbH (nachfolgend: „Designbase")  |  Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Designbase, auf welche die AGB Anwendung finden und die Vertragsleistungen der Designbase Stundenpakete für Design und Webentwicklung umfassen.

1.2 Die Geltung der AGB bleibt von diesen ergänzenden Vertragsbedingungen unberührt. Soweit diese ergänzenden Vertragsbedingungen Begriffe verwenden, welche die AGB definieren, haben diese Begriffe die Bedeutung nach den AGB.

1.3 Die in diesen ergänzenden Vertragsbedingungen definierten Leistungen sind nicht übertragbar an Dritte, nicht widerrufbar und nicht exklusiv.

2. Leistungsänderungen

2.1 Die Designbase behält sich vor, die nach diesen ergänzenden Vertragsbedingungen angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.

2.2 Die Designbase behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, soweit sie hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist; soweit sie damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen; wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.

2.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen der Designbase stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für die Wahl der Kommunikationswege und verwendeter Projektmanagement-Software.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Inhalte des Kunden, die in dessen Namen von der Designbase im Internet veröffentlicht werden, können urheber- und/oder datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der Designbase das Recht ein, die von ihm auf dessen Webseite abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen sowie keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.

3.2 Der Kunde stellt die Designbase von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte der Designbase gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Kunden auf dem Server abgelegter Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, der Designbase im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

3.3 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen die Designbase aufgrund der auf dem Server des Kunden abgelegten Inhalte ist die Designbase berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Die Designbase wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

4. Leistungsumfang der Stundenpakete für Design und Webentwicklung („Retainer“)

4.1 Haben die Parteien im Einzelauftrag ein Retainer-Paket für die im Einzelauftrag spezifizierte Webseite vereinbart, richten sich die Retainer-Leistungen nach den nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer.

4.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, umfassen die Retainer-Leistungen UI- und UX-Design sowie Webentwicklung für die Erweiterung und die Optimierung der Webseite sowie des zum Zeitpunkt der Auftragserteilung verwendeten Content-Management-Systems. Des Weiteren umfasst der Retainer die Einbindung von Drittsystemen.

4.3 Die Eigenentwicklung, Einrichtung, Optimierung und Anpassung von Drittsystemen sind kein Bestandteil des Retainers und bedürfen einer Einzelbeauftragung. Komplette Überarbeitungen der Gestaltung und/oder der Codierung, sogenannte „Relaunches", sowie die Gestaltung und Codierung neuer Websites sind nicht Bestandteil des Retainers und bedürfen einer Einzelbeauftragung.

4.4 Wünscht der Kunde Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang des Retainers gehören, sind diese Leistungen gesondert zu vergüten. Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste und dem tatsächlich angefallenen Aufwand. Bei der Vergütung nach Aufwand sowie Retainern mit monatlichen Stundenkontingenten erfolgt die Abrechnung in Zeiteinheiten je angefangener 15 Minuten.

4.5 Die Dauer der Umsetzung der vom Kunden gewünschten Änderungen, Anpassungen, Aktualisierungen und Erweiterungen (nachfolgend „Tasks") ist abhängig vom jeweiligen Inhalt und Umfang des Tasks. Ein Task ist eine zusammenhängende Änderung, Anpassung, Aktualisierung und Erweiterung. Die Abgrenzung von Tasks erfolgt durch die Designbase nach billigem Ermessen. Nach Übermittlung des Tasks wird die Designbase das Vorhaben prüfen und den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über den für die Umsetzung benötigten Zeitraum informieren. Sofern die Umsetzung nicht vom Leistungsumfang des Retainers gedeckt sein sollte, wird die Designbase den Kunden über die Kosten informieren und seine Freigabe einholen.

4.6 Der Kunde benennt Mitarbeiter zu Ansprechpartnern für die Designbase. Die Anzahl möglicher Ansprechpartner ist im gewählten Retainer-Paket definiert. Die ernannten Ansprechpartner sind jeweils in Einzelvertretung gegenüber der Designbase weisungsbefugt.

4.7 Für die Übermittlung von Tasks lädt die Designbase die Ansprechpartner zu einem Dashboard einer Projektmanagement-Software ein. In diesem können die Ansprechpartner Tasks eintragen und alle nötigen Daten und Informationen zur Abarbeitung bereitstellen. Des Weiteren können die Ansprechpartner Prioritäten für die Tasks vergeben und den Fortschritt der Arbeit einsehen.

4.8 Zudem darf der Kunde beliebig viele Personen bestimmen, die von der Designbase zum Dashboard der Projektmanagement-Software mit ausschließlich Leserechten eingeladen werden.

4.9 Neue Tasks werden von der Designbase innerhalb einer angemessenen Frist auf Vollständigkeit, Machbarkeit und Dauer geprüft. Die Arbeit der Designbase an einem Task beginnt frühestens, sobald alle Informationen und Unterlagen dazu lückenlos vorliegen.

4.10 Die Designbase arbeitet maximal an der im Retainer-Paket definierten Anzahl sogenannter aktiver Tasks gleichzeitig. Als aktiv gilt ein Task, sobald die Designbase die Arbeit an einem Task aufgenommen hat. Muss die Arbeit an aktiven Tasks ungeachtet der anfänglichen Prüfung auf Vollständigkeit und Machbarkeit unterbrochen werden, weil Informationen und/oder Unterlagen seitens des Kunden fehlen, gilt der Task weiterhin als aktiv. Ein Task gilt als abgeschlossen und somit nicht mehr als aktiv, sobald die Designbase die Arbeit am aktiven Task abgeschlossen und einer der Ansprechpartner des Kunden die Arbeit freigegeben hat.

4.11 Weist die Webseite Fehler auf oder kann die Webseite nicht mehr über das Internet abgerufen werden, beginnt die Designbase mit der Beseitigung der Fehler Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr (nachfolgend „Servicezeiten") innerhalb der nachfolgend genannten Fristen mit der Fehlerbeseitigung (nachfolgend „Reaktionszeiten"):

Fehlerklasse 1 (Reaktionszeit 8 Stunden): Die Webseite oder wesentliche Teile von dieser sind aufgrund des Fehlers nicht erreichbar oder in ihrer Nutzbarkeit so eingeschränkt, dass eine Nutzung der Webseite ganz oder nahezu unmöglich ist.

Fehlerklasse 2 (Reaktionszeit 12 Stunden): Die Nutzbarkeit der Webseite oder wesentliche Teile von dieser ist so eingeschränkt, dass eine vernünftige Nutzung der Webseite nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

Fehlerklasse 3 (Reaktionszeit 24 Stunden): Sonstige Störungen, welche die Nutzbarkeit der Webseite nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.

Die Zuordnung der Fehlerklassen erfolgt durch die Designbase nach billigem Ermessen. Von der Designbase verursachte Fehler unterbrechen aktive Tasks bis zur Behebung dieser.

4.12 Die Designbase nimmt Fehlermeldungen innerhalb der Servicezeiten unter den von der Designbase vorgegebenen Kommunikationskanälen entgegen. Die Reaktionszeiten beginnen mit der Entgegennahme der Fehlermeldung durch die Designbase innerhalb ihrer Servicezeiten. Überschreitet die Reaktionszeit die Servicezeiten, wird die Reaktionszeit unterbrochen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Zahlungen für Retainer sind monatlich jeweils im Voraus fällig. Die Designbase richtet dafür über einen Dienstleister ihrer Wahl ein geeignetes Zahlungseinzugsverfahren ein.

5.2 Der Kunde erhält für den Retainer jeweils am Monatsanfang eine Rechnung.

5.3 Insofern monatliche Stundenkontingente vereinbart sind, erfasst die Designbase die tatsächlich benötigte Zeit. Der Kunde erhält eine monatliche Stundenauflistung, welche als Nachweis für die erbrachten Leistungen dient. Nicht in Anspruch genommenes Zeitkontingent verfällt am Ende des Monats und ist nicht übertragbar. Leistet die Designbase Stunden über den vereinbarten Retainer hinaus, wird der Kunde vor Entstehen des Mehraufwands informiert und zur Freigabe aufgefordert. Der Mehraufwand ist nach Ziffer 4.4 zu vergüten.

6. Vertragsdauer, -änderungen und -beendigung

6.1 Der Einzelauftrag über ein Retainer-Paket nach diesen ergänzenden Vertragsbedingungen wird unbefristet, mindestens jedoch für die vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Einzelauftrag beidseitig jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Einzelauftrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen Monat und kann dann jeweils wieder jederzeit zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit beidseitig gekündigt werden.

6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

6.3 Änderungen des Stundenkontingents, sogenannte „Up- und Downgrades", können vom Kunden nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit vorgenommen werden. Die Änderung tritt frühestens im Folgemonat in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

6.4 Kündigungen und Änderungen am Stundenkontingent haben schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) zu erfolgen.

Stand: April 2026