Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

vertreten durch den Geschäftsführer Felix Brodbeck

Telefon: +49(0)89 954 571 610, E-Mail: support@designbase.studio, Website: designbase.studio

Registergericht AG München, Registernummer HRB 235055,

Inninger Str. 11a, 82237 Wörthsee bei München,

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE313665846

(im Folgenden: „Designbase“)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Designbase und seinen Geschäftspartnern, die Designbase mit der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb von Websites sowie mit der Beratung zu vertraglichen Leistungen beauftragen (im Folgenden „Kunden“).

1.2 Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden ergänzenden Bestimmungen: Soweit die vertraglichen Leistungen die Erstellung und Entwicklung von Websites umfassen (im Folgenden „Webdesign-Leistungen“), gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Webdesign-Leistungen (im Folgenden „EVB Webdesign“); und/oder soweit die vertraglichen Leistungen die Bereitstellung von Inhalten über das Internet und/oder die Wartung und Pflege von Websites umfassen, gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Webhosting und Wartung (im Folgenden „EVB Webhosting und Wartung“).

1.3 Sofern Designbase nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat, finden allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden keine Anwendung, unabhängig davon, ob Designbase diesen ausdrücklich widersprochen hat. Soweit Designbase im Einzelfall mit dem Kunden Einzelvereinbarungen trifft, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den SCT abweichen, hat die Einzelvereinbarung Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den SCT.

2. Vertragsabschluss

2.1 Designbase erbringt seine Dienstleistungen im Rahmen einzelner Aufträge. Jeder einzelne Auftrag stellt einen eigenständigen Vertrag dar.

2.2 Designbase erstellt auf der Grundlage der Vorgaben des Kunden ein Angebot für seine Dienstleistungen und sendet dieses per E-Mail an den Kunden.

2.3 Das Angebot enthält einen Link, über den der Kunde das Angebot annehmen kann (im Folgenden „Annahme-Link“). Der Annahme-Link leitet den Kunden zu einer Online-Plattform weiter. Auf der Online-Plattform erklärt der Kunde die Annahme des Designbase-Angebots, indem er das Angebot mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet und auf „Fertig“ klickt. Nach der Annahme erhalten Designbase und der Kunde jeweils eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Angebot im Anhang.

2.4 Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, gilt das Angebot für 14 Tage (im Folgenden „Angebotsfrist“).

2.5 Der Kunde kann das Angebot auch innerhalb der Angebotsfrist annehmen, indem er das Angebot unterzeichnet und Designbase einen Scan des unterzeichneten Angebots zusendet. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist Designbase nicht mehr an das Angebot gebunden.

2.6 Mit der Annahme erklärt der Kunde, dass die im Angebot aufgeführten Leistungen den Anforderungen entsprechen und den geschäftlichen Zwecken des Kunden dienen. Eine Verpflichtung zur Weiterentwicklung der vertraglichen Leistungen besteht nur, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Allgemeine Bestimmungen zu den Dienstleistungen von Designbase

3.1 Die Dienstleistungen von Designbase umfassen keine Rechtsberatung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die Website allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht und insbesondere alle vorgeschriebenen Informationen und Hinweise enthält. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung der Website gemäß Art. 13 ff. DSGVO.

3.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Erstellung der auf der Website dargestellten Inhalte (z. B. Grafiken, Bilder, Texte) sowie die Beschaffung und Registrierung der Domain nicht in den Leistungen von Designbase enthalten.

3.3 Designbase ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Subunternehmer einzuschalten, ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Etwaige abweichende Bestimmungen in einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen den Parteien bleiben davon unberührt.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Verantwortung auf der Website eine Anbieterkennzeichnung (insbesondere ein Impressum) anzubringen, die den für den Kunden geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Geschäftsbeziehung sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiter, Freiberufler oder Subunternehmer von Designbase, die an der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden beteiligt waren, direkt oder indirekt abzuwerben, einzustellen oder anderweitig zu beschäftigen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Abwerbeverbotsverpflichtung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern der abgeworbenen Person, mindestens jedoch 15.000,00 EUR. Das Recht von Designbase, weiteren Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

4. Kommunikation

4.1 Die Kommunikation zwischen dem Kunden und Designbase erfolgt in der Regel per E-Mail.

4.2 Designbase behält sich das Recht vor, für den Kunden den Zugang zu einem anderen Kommunikationskanal seiner Wahl einzurichten (z. B. ein Projektmanagement- oder Ticket-Tool) (im Folgenden „Kommunikationskanal“). Hat Designbase einen Kommunikationskanal eingerichtet, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, Nachrichten zu erhalten, die Designbase über diesen Kommunikationskanal versendet.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Kommunikationskanal regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde vom Kommunikationskanal über neue Nachrichten benachrichtigt wird.

5. Zusammenarbeit und Mitwirkung

5.1 Die vertraglichen Leistungen erfordern eine intensive Zusammenarbeit zwischen Designbase und dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich daher, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Designbase die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen kann.

5.2 Haben die Parteien vereinbart, dass die vertraglichen Leistungen in einer vom Kunden bereitzustellenden Entwicklungsumgebung erbracht werden sollen, so hat der Kunde insbesondere bei Vertragsabschluss auf eigene Kosten eine geeignete Serverinfrastruktur bereitzustellen, diese bis zur Abnahme zu warten und Designbase Zugriff darauf zu gewähren.

5.3 Der Kunde hat Designbase die auf der Website zu integrierenden Inhalte (z. B. Texte, Grafiken und Bilder) rechtzeitig in einem von Designbase festgelegten Dateiformat und auf einem von Designbase festgelegten Datenträger und/oder Cloud-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen. Der Kunde legt fest, an welcher Stelle der Website die Inhalte eingebunden werden sollen. Stellt der Kunde die Inhalte nicht oder nicht fristgerecht zur Verfügung, ist Designbase berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen Beispielinhalte in die Website einzubinden, um das Design zu veranschaulichen. Ziffer 5.6 findet ebenfalls Anwendung.

5.4 Die Registrierung der Domain erfolgt durch den Kunden auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sich zu vergewissern, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, Designbase über alle geltenden gesetzlichen Anforderungen zu informieren, die bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu berücksichtigen sind.

5.6 Erbringt der Kunde eine Leistung gemäß diesem Abschnitt 5 nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht und wird Designbase dadurch an der ordnungsgemäßen Erbringung seiner Leistungen gehindert, haftet Designbase nicht für daraus resultierende Leistungsverzögerungen. Soweit die Parteien Liefertermine oder Fristen vereinbart haben, verlängern sich diese um einen angemessenen Zeitraum.

5.7 Als Ausgleich für den Schaden, der Designbase durch die Verschiebung von Lieferterminen und Fristen entstanden ist, ist Designbase berechtigt, eine Pauschalentschädigung in Höhe von 150,00 EUR (im Folgenden „Umplanungsgebühr“) als Mindestschadenersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass Designbase ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Nutzungsrechte

6.1 Soweit Designbase die Website oder Teile davon selbst erstellt hat, gewährt Designbase dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht, die Website zu nutzen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu übertragen, zu ändern, aufzuführen und vorzuführen.

6.2 Designbase gewährt dem Kunden zudem ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte an den Unterlagen, Skizzen, Entwürfen und Dokumentationen sowie am Quellcode der Website.

6.3 Die Nutzung der zur Website gehörenden Dokumente, Skizzen, Entwürfe, Unterlagen und des Quellcodes sowie von Teilen davon – einschließlich ihrer Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung, Übersetzung, Änderung, Anpassung oder Bearbeitung – bedarf keiner vorherigen schriftlichen Zustimmung von Designbase.

6.4 Designbase ist berechtigt, für die Webdesign-Dienstleistungen von Dritten entwickelte Komponenten (im Folgenden „Drittanbietersoftware“) zu verwenden. Designbase wird den Kunden vor der Abnahme darüber informieren, welche Drittanbietersoftware in den Webdesign-Dienstleistungen enthalten ist und unter welchen Bedingungen die Einräumung von Nutzungsrechten an der Drittanbietersoftware geregelt ist.

6.5 Die Nutzungsrechte gemäß diesem Abschnitt 6 entstehen mit Zahlung der vollständigen Vergütung für die Erstellung der Website.

7. Nennung des Referenzkunden und des Autors

7.1 Designbase ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen und den Namen sowie das Logo des Kunden auf seiner Website sowie in Präsentationen und Werbematerialien zu verwenden. Auf Anfrage stellt der Kunde Designbase eine Bilddatei mit seinem Logo zur Verfügung. Der Kunde gewährt Designbase dauerhaft und unwiderruflich die Nutzungsrechte an den für die Nennung des Kunden als Referenz erforderlichen Unternehmenskennzeichen. Designbase ist ferner berechtigt, die im Rahmen der vertraglichen Leistungen erstellten Arbeiten als Referenzarbeiten zu nutzen und öffentlich zu präsentieren. Dies umfasst die Präsentation der fertiggestellten Website, bearbeitete Versionen mit angepassten oder fiktiven Inhalten, Prozess- und Entwicklungsdokumentationen sowie konzeptionelle Darstellungen einzelner Designentscheidungen. Designbase ist berechtigt, diese Darstellungen auf ihrer Website, in sozialen Medien, in Präsentationen und in sonstigen Werbematerialien zu verwenden. Der Kunde gewährt Designbase hierfür dauerhaft und unwiderruflich die erforderlichen Nutzungsrechte.

7.2 Erbringt Designbase vertragliche Leistungen für die Website bestimmter Marken, unter denen der Kunde geschäftlich tätig ist und/oder Produkte verkauft, gelten die Bestimmungen in Abschnitt 7.1 entsprechend für die jeweilige Marke.

7.3 Umfassen die vertraglichen Leistungen Webdesign-Dienstleistungen, ist der Kunde verpflichtet, Designbase im Impressum der Website als Urheber zu nennen und einen Dofollow-Link zur Website von Designbase einzufügen. Designbase legt die Position und den Ankertext des Dofollow-Links sowie die URL nach eigenem Ermessen fest und kann den Kunden jederzeit auffordern, diese nachträglich zu ändern oder zu entfernen.

8. Suchmaschinenoptimierung

8.1 Soweit Designbase Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Sichtbarkeit der Website in Suchmaschinenergebnissen erbringt (im Folgenden „Suchmaschinenoptimierung“), hat Designbase die anerkannten Regeln der Suchmaschinenoptimierung zu beachten.

8.2 Dem Kunden ist bewusst, dass die Ergebnisse der Suchmaschinenoptimierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, die sich jederzeit ändern können. Designbase ist nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass die Website in einer Suchmaschine ein bestimmtes Ranking erreicht.

8.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, beschränkt sich die Suchmaschinenoptimierung auf die unter www.google.de zugängliche Suchmaschine.

9. Vergütung, Kostenerstattung und Zahlungsbedingungen

9.1 Festpreisvergütung

9.1.1 Haben die Parteien für Webdesign-Leistungen einen Festpreis vereinbart, ist die Festpreisvergütung gemäß § 3 der SCT Web Design bei Abnahme fällig. Gemäß § 3.8 SCT Webdesign gilt die Inbetriebnahme als stillschweigende Abnahme mit den entsprechenden Zahlungsfolgen. Haben die Parteien eine Vergütung nach Meilensteinen vereinbart, ist die dem jeweiligen Meilenstein zuzurechnende Vergütung mit der Freigabe dieses Meilensteins durch den Kunden zur Zahlung fällig.

9.1.2 Designbase kann vom Kunden Vorauszahlungen verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Aufwendungen und den zum Zeitpunkt des Auftragsbeginns geltenden Standardstundensätzen von Designbase. § 632a Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) findet keine Anwendung. Die Höhe der Vorauszahlung ist auf die gesamte Festvergütung oder auf die dem jeweiligen Meilenstein zuzurechnende Vergütung begrenzt. Bereits geleistete Vorauszahlungen sind nicht erstattungsfähig, soweit Designbase die entsprechenden Leistungen bereits erbracht oder mit deren Erbringung begonnen hat.

9.2 Pauschalvergütung

9.2.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind die Pauschalgebühren für Webhosting-Dienstleistungen im Rahmen des SCT-Webhosting- und Wartungsvertrags für 12 Monate im Voraus fällig; für alle anderen Dienstleistungen sind sie nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig. Beginnt das Vertragsverhältnis im laufenden Monat, wird die Vergütung für den ersten und den letzten Monat anteilig berechnet.

9.2.2 Haben die Parteien im jeweiligen Auftrag vereinbart, dass die Pauschale eine feste Anzahl von Stunden oder Personentagen innerhalb eines Monats abdeckt, sind darüber hinausgehende Aufwendungen gemäß Ziffer 9.3 gesondert zu vergüten.

9.2.3 Designbase ist berechtigt, die Pauschalvergütung nach vernünftigem Ermessen anzupassen, um Kostensteigerungen auszugleichen oder sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Designbase hat den Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung schriftlich oder per E-Mail über die Erhöhung der Vergütung zu informieren. Übersteigt die Preiserhöhung 10 Prozent der ursprünglichen Monatsgebühr, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

9.3 Aufwendungenbasierte Vergütung

9.3.1 Sofern mit dem Kunden kein Festpreis für die Leistungen von Designbase vereinbart wurde, richtet sich die Vergütung nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste und den tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Designbase fügt seinem Angebot die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Preisliste bei.

9.3.2 Bei einer auf dem Aufwand basierenden Vergütung erfolgt die Abrechnung in Zeiteinheiten für jede angefangene 15-Minuten-Einheit.

10. Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

10.1 Designbase stellt dem Kunden seine Leistungen jeweils am Monatsende in Rechnung. Der Fälligkeitstermin der Vergütung richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Angebot. Sofern das Angebot keine abweichende Regelung enthält, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum.

10.2 Zahlt der Kunde die Vergütung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Während der Verzugszeit sind Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

10.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Honorars in Verzug, ist Designbase berechtigt, die weitere Erbringung von Leistungen von der Begleichung des ausstehenden Honorars abhängig zu machen und die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen. Verzögerungen, die durch eine solche Aussetzung der Leistungen entstehen, sind nicht Designbase anzulasten.

11. Datenschutz

11.1 Soweit Designbase bei der Erbringung seiner Dienstleistungen personenbezogene Daten verarbeitet, hat das Unternehmen die Anforderungen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten.

11.2 Soweit Designbase als Auftragsverarbeiter des Kunden auftritt, unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten den Bestimmungen der gesondert mit dem Kunden geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

12. Haftung

12.1 Designbase haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die auf Pflichtverletzungen oder unerlaubte Handlungen von Designbase oder deren Beauftragten und Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

12.2 Ungeachtet des Absatzes 12.1 haftet Designbase in vollem Umfang, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde sowie im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.

12.3 Schadensersatzansprüche, die sich aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus der grob fahrlässigen Verletzung nebensächlicher Vertragspflichten ergeben, sind der Höhe nach auf den vorhersehbaren, für diese Art von Vertrag typischen Schaden begrenzt.

12.4 Designbase haftet zudem uneingeschränkt für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, sowie für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz besteht.

12.5 Verstößt Designbase bei der Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste fahrlässig gegen das Telekommunikationsgesetz oder die darauf beruhenden Rechtsvorschriften, so ist die Haftung gegenüber dem Kunden für Vermögensschäden gemäß § 44a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschränkt.

13. Vertragstext und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

13.1 Designbase wird den Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform über etwaige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Erhebt der Kunde vor Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Widerspruch, gilt dies als Zustimmung des Kunden. Zusammen mit den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Designbase den Kunden über die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs informieren.

13.2 Designbase stellt die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf seiner Website zum Download bereit.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Parteien vereinbart, wie sie es vereinbart hätten, wenn sie von der Unwirksamkeit der Bestimmung Kenntnis gehabt hätten.

14.2 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

14.3 Erfüllungsort für die Leistungen von Designbase ist der Sitz von Designbase. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlicher Sonderfonds ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen München.

Teil 2

Ergänzende Vertragsbedingungen für Webdesign-Dienstleistungen

der Designbase GmbH (im Folgenden „Designbase“) | Fassung: April 2026

1. Geltungsbereich und Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Designbase, für die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten und deren vertragliche Leistungen Webdesign-Dienstleistungen umfassen.

1.2 Die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch diese ergänzenden Vertragsbedingungen nicht berührt. Soweit in diesen ergänzenden Vertragsbedingungen Begriffe verwendet werden, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert sind, haben diese Begriffe die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugewiesene Bedeutung.

2. Leistungsumfang und Erbringung der Leistungen

2.1 Die Parteien vereinbaren im jeweiligen Auftrag, welche Leistungen in den Webdesign-Dienstleistungen enthalten sein sollen.

2.2 Werden Leistungen auf der Grundlage einer vom Kunden erstellten Spezifikation erbracht, ist Designbase nicht verpflichtet, die Spezifikation vor Vertragsabschluss auf technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Fehler oder Ungenauigkeiten (im Folgenden „Spezifikationsmängel“) zu überprüfen. Werden nach Vertragsabschluss Mängel der Spezifikation offensichtlich, so wird Designbase dem Kunden auf dessen Wunsch hin in angemessenem Umfang bei deren Behebung behilflich sein. Diese Unterstützung ist auf Aufwandsbasis zu vergüten.

2.3 Designbase erbringt seine Dienstleistungen gemäß dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stand der Technik und den anerkannten Regeln des Webdesigns sowie in enger Abstimmung mit dem Kunden. Designbase ist in der Art und Weise der Leistungserbringung sowie bei der Wahl der dafür einzusetzenden Mittel frei.

2.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, dienen alle von Designbase angegebenen Termine sowie Liefer- und Ausführungsfristen lediglich als Richtwerte und sind nicht verbindlich.

2.5 Im Zusammenhang mit der Abnahme und der Gewährleistung gelten die folgenden Definitionen. Ein Mangel im Sinne dieser Vertragsbedingungen liegt vor, wenn die fertiggestellte Website in technischer oder gestalterischer Hinsicht erheblich von dem vom Kunden genehmigten und zum Zeitpunkt des Entwicklungsbeginns mit Inhalten versehenen Designentwurf abweicht oder wenn sie technische Fehlfunktionen aufweist, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Website beeinträchtigen. Designbase ist zu einer fachgerechten, responsiven Umsetzung des genehmigten Designentwurfs verpflichtet, die sicherstellt, dass Inhalt und Design auf allen gängigen Bildschirmgrößen und Geräten funktional und optisch einheitlich dargestellt werden. Eine pixelgenaue oder auflösungsspezifische Übereinstimmung mit dem Designentwurf ist nicht geschuldet, da eine qualitativ hochwertige responsive Umsetzung Vorrang vor einer statischen, maßgenauen Wiedergabe hat. Geringfügige Abweichungen bei Abständen, Proportionen, Schriftgrößen oder Farbtönen, die das Gesamterscheinungsbild der Website nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar. Folgendes stellt keinen Mangel im Sinne dieser Vertragsbedingungen dar: Abweichungen, die auf vom Kunden falsch, unvollständig oder in einem nicht abgestimmten Format gelieferte Inhalte zurückzuführen sind (im Folgenden „Inhaltsfehler“); sowie Abweichungen vom genehmigten Design, die auf nachträgliche Wünsche oder Anforderungen des Kunden zurückzuführen sind, die nach der Genehmigung des Designs entstanden sind (im Folgenden „Änderungswünsche“). Inhaltsfehler und Änderungswünsche werden auf Aufwandsbasis gesondert in Rechnung gestellt. Stellt der Kunde ein erstes Design zur Verfügung, das kein vollständiges Designsystem aufweist, insbesondere weil Schriftgrößen, Abstände, Rasterstrukturen oder Komponenten nicht oder nicht einheitlich definiert sind, und weist Designbase den Kunden vor Beginn der Entwicklung darauf hin, ist Designbase berechtigt, im Rahmen der Umsetzung eine systematische Anpassung und Standardisierung vorzunehmen. Aus dieser Anpassung resultierende Abweichungen vom ursprünglichen Entwurf, die dem Kunden im Voraus mitgeteilt wurden, stellen keinen Mangel dar. In diesem Fall ist der zu Beginn der Entwicklung dokumentierte und vom Kunden genehmigte Umsetzungsstand maßgeblich für die Abnahme, nicht der ursprüngliche Entwurf.

3. Abnahme der Website und Genehmigung der Meilensteine

3.1 Nachdem Designbase die Website fertiggestellt hat, teilt sie dies dem Kunden in Textform mit und legt ihm die Website zur Abnahme vor (im Folgenden „Abnahmebereitschaftserklärung“). Dem Kunden wird daraufhin über das Internet in einem passwortgeschützten Bereich Zugriff auf die Website gewährt, damit er prüfen kann, ob die Website im Wesentlichen den vertraglichen Anforderungen entspricht (im Folgenden „Abnahmetest“).

3.2 Sofern sich die Parteien vor der Abnahmeerklärung auf Testfälle und Testszenarien sowie auf die für die Tests zu verwendenden Software-Tools geeinigt haben, sind diese beim Abnahmetest zu berücksichtigen.

3.3 Entspricht die Website im Wesentlichen den vertraglichen Anforderungen, hat der Kunde die Abnahme der Website in Textform zu erklären. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme aus rein ästhetischen Gründen zu verweigern, sofern Designbase bei der Gestaltung der Website die Vorgaben des Kunden sowie alle vom Kunden genehmigten Entwürfe und Konzepte angemessen berücksichtigt hat. Geringfügige Abweichungen vom vereinbarten Design, die die Funktionalität oder das Gesamterscheinungsbild der Website nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keine Mängel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als geringfügig gelten insbesondere minimale Abweichungen bei Abständen, Farbtönen und Proportionen, die bei normaler Nutzung nicht auffallen.

3.4 Nimmt der Kunde die Website weder ab noch lehnt er die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform ab, so gilt das Werk spätestens zwei Wochen nach Übermittlung der Abnahmebereitschaftserklärung durch Designbase als abgenommen. Die Abnahmebereitschaftserklärung muss von Designbase in Textform abgegeben werden; für den Beginn der Frist ist der Zeitpunkt dieser Erklärung maßgebend.

3.5 Verzögert sich der Go-Live aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, insbesondere weil der Kunde noch ausstehende Inhalte nicht geliefert, interne Genehmigungen nicht erteilt oder den Go-Live-Termin verschoben hat, übernimmt Designbase keine Gewähr für Mängel, die auf Änderungen der technischen Umgebung während dieses Zeitraums zurückzuführen sind, insbesondere Browser-Updates, CMS-Updates oder Plugin-Updates. Der Kunde kann die Behebung solcher Mängel separat auf Aufwandsbasis in Auftrag geben.

3.6 Vereinbaren die Parteien die Erbringung von Leistungen nach Meilensteinen, ist der Kunde verpflichtet, die Meilensteine nach vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen abzunehmen. Die Bestimmungen zur Abnahme der Website gemäß den Abschnitten 3.1 bis 3.4 gelten entsprechend für die Abnahme von Meilensteinen.

3.7 Hat der Kunde einen Meilenstein genehmigt oder die Website abgenommen, sind Änderungen am genehmigten Meilenstein oder an der Website auf Aufwandsbasis zu vergüten, es sei denn, die Änderung erfolgt im Rahmen einer Nacherfüllung oder als Teil von Wartungsleistungen.

3.8 Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars stellt Designbase die fertiggestellte Website unter der vom Kunden beschafften Domain im Internet zum Abruf bereit (Go-Live). Mit dem Go-Live gilt die Website als stillschweigend abgenommen, es sei denn, es wurde bereits eine ausdrückliche Abnahmeerklärung abgegeben oder die stillschweigende Abnahme gemäß Ziffer 3.4 ist bereits eingetreten. Nach dem Go-Live teilt Designbase dem Kunden per E-Mail das Datum der Abnahme mit und dokumentiert dies.

3.9 Leistungen, die in der jeweiligen Bestellung als im Lieferumfang enthalten vereinbart wurden und die der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme oder nach Abnahme der Website durch Einreichung vollständiger Informationen und Unterlagen in Anspruch genommen oder angefordert hat, verfallen ersatzlos. Designbase ist nicht zu einer Entschädigung für verfallene im Lieferumfang enthaltene Leistungen verpflichtet.

4. Sach- und Rechtsmängel

4.1 Designbase gewährleistet, dass die Website zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Maßgeblich ist der Zustand der Website zum Zeitpunkt der Abnahme. Verschlechterungen oder Funktionseinschränkungen, die nach der Abnahme aufgrund äußerer Einflüsse auftreten, fallen nicht unter die Gewährleistung gemäß diesem Abschnitt.

4.2 Soweit Designbase Software von Drittanbietern (insbesondere Plugins, CMS-Komponenten oder Frameworks) in die Website integriert und diese Software von Drittanbietern fehlerhaft ist, tritt Designbase ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller der Software von Drittanbietern an den Kunden ab. Designbase übernimmt die Gewährleistung für die Drittanbietersoftware nur dann, wenn der Kunde zuvor erfolglos rechtliche Schritte gegen den Hersteller der Drittanbietersoftware zur Behebung der Mängel unternommen hat oder wenn rechtliche Schritte gegen den Hersteller keine Aussicht auf Erfolg haben oder vom Kunden vernünftigerweise nicht erwartet werden können.

4.3 Designbase behebt Mängel nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder durch Anfertigung eines neuen Werks.

4.4 Der Kunde hat Designbase auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen, Designbase bei deren Behebung im Rahmen des Möglichen zu unterstützen und eine detaillierte Beschreibung des Mangels vorzulegen.

4.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Ursache eines Mangels in Änderungen oder Modifikationen an der Website liegt, die Designbase weder selbst vorgenommen noch im Voraus genehmigt hat (im Folgenden „unbefugte Änderungen“). Hat der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person Zugriff auf den Webdesign-Editor oder das CMS der Website erlangt und wurden im betroffenen Bereich unzulässige Änderungen vorgenommen, liegt die Beweislast beim Kunden, nachzuweisen, dass die Ursache des Mangels nicht in einer solchen Änderung liegt.

4.6 Mängel, die nach der Abnahme aufgrund von Browser-Updates, CMS-Updates, Plugin-Updates, Änderungen an Systemen von Drittanbietern oder anderen externen Einflüssen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von Designbase zuzuordnen sind, fallen nicht unter die Gewährleistung. Der Kunde kann die Behebung solcher Mängel separat auf Aufwandsbasis in Auftrag geben.

4.7 Designbase stellt sicher, dass der Kunde über alle erforderlichen Rechte verfügt, um die Website im Internet zugänglich zu machen. Soweit die Website Rechte Dritter verletzt, wird Designbase nach eigenem Ermessen die erforderlichen Rechte erwerben oder die Website so anpassen, dass ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

4.8 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Website.

4.9 Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Änderungen an den Diensten

5.1 Bis zur Abnahme der Website ist der Kunde jederzeit berechtigt, gesondert vergütete Änderungen am Leistungsumfang vorzuschlagen (im Folgenden „Leistungsänderungen“).

5.2 Der Kunde kann Änderungen am Dienst mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über den Kommunikationskanal mitteilen. Die Mitteilung einer Änderung am Dienst stellt ein Angebot des Kunden zur Änderung des jeweiligen Auftrags dar. Designbase prüft das Angebot und teilt dem Kunden mit, ob es angenommen wird.

5.3 Erfordert die Annahme des Angebots eine eingehende Prüfung der Leistungsänderung, so wird Designbase den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist darüber informieren und kann die Prüfung von der Zahlung einer gesonderten Gebühr abhängig machen.

5.4 Sofern im Rahmen der Leistungsänderung nichts anderes vereinbart wurde, sind Leistungsänderungen auf der Grundlage der Aufwendungen zu vergüten.

5.5 Auf Wunsch des Kunden erstellt Designbase einen Kostenvoranschlag für die Umsetzung der Leistungsänderung. Der Kostenvoranschlag enthält die voraussichtlichen Mehrkosten sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf den Zeitplan für die Leistungserbringung.

Teil 3

Ergänzende Vertragsbedingungen für Stundenpakete im Bereich Design und Webentwicklung

der Designbase GmbH (im Folgenden: „Designbase“) | Fassung: April 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Designbase, für die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten und deren vertragliche Leistungen Stundenpakete für Design und Webentwicklung umfassen.

1.2 Die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch diese ergänzenden Vertragsbedingungen nicht berührt. Soweit in diesen ergänzenden Vertragsbedingungen Begriffe verwendet werden, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert sind, haben diese Begriffe die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugewiesene Bedeutung.

1.3 Die in diesen ergänzenden Vertragsbedingungen definierten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar, unwiderruflich und nicht exklusiv.

2. Änderungen an den Diensten

2.1 Designbase behält sich das Recht vor, die im Rahmen dieser ergänzenden Vertragsbedingungen angebotenen Leistungen zu ändern oder andere Leistungen anzubieten, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

2.2 Designbase behält sich ferner das Recht vor, die angebotenen Dienstleistungen zu ändern oder andere Dienstleistungen anzubieten, soweit sie aufgrund einer Änderung der Rechtslage dazu verpflichtet ist; soweit sie einem gegen sie ergangenen Gerichtsurteil oder einer behördlichen Entscheidung nachkommt; soweit die jeweilige Änderung erforderlich ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen; wenn die Änderung ausschließlich zum Vorteil des Kunden ist; oder wenn die Änderung rein technischer oder verfahrenstechnischer Natur ist und keine wesentlichen Auswirkungen auf den Kunden hat.

2.3 Änderungen, die nur geringfügige Auswirkungen auf die Dienstleistungen von Designbase haben, stellen keine Dienstleistungsänderungen im Sinne dieses Abschnitts dar. Dies gilt insbesondere für die Wahl der Kommunikationskanäle und der verwendeten Projektmanagement-Software.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Inhalte des Kunden, die von Designbase im Auftrag des Kunden im Internet veröffentlicht werden, können urheberrechtlich und/oder datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Designbase das Recht ein, die vom Kunden auf seiner Website gespeicherten Inhalte auf Anfrage über das Internet zugänglich zu machen, einschließlich insbesondere des Rechts zur Vervielfältigung und Übermittlung sowie zur Vervielfältigung zum Zwecke der Datensicherung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die Verwendung personenbezogener Daten den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht, ob die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und ob sie keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.

3.2 Der Kunde stellt Designbase von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Designbase aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte geltend machen, die durch vom Kunden auf dem Server gespeicherte Inhalte verursacht wurde. Der Kunde übernimmt in angemessenem Umfang die Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung, einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung nicht zu vertreten hat. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, Designbase unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Beurteilung der Ansprüche und zur Durchführung der Verteidigung erforderlich sind.

3.3 Im Falle eines drohenden oder tatsächlichen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie im Falle von Ansprüchen Dritter gegen Designbase, die nicht offensichtlich unbegründet sind und auf auf dem Server des Kunden gespeicherten Inhalten beruhen, ist Designbase berechtigt, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise vorübergehend auszusetzen. Designbase wird den Kunden unverzüglich über diese Maßnahme informieren.

4. Umfang der Stundenpakete für Design und Webentwicklung („Retainer“)

4.1 Haben sich die Parteien auf ein in dem jeweiligen Auftrag genanntes Pauschalpaket für die Website geeinigt, so unterliegen die Pauschalleistungen den folgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.

4.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfassen die Rahmenvertragsleistungen UI- und UX-Design sowie Webentwicklung zum Ausbau und zur Optimierung der Website und des zum Zeitpunkt der Auftragserteilung verwendeten Content-Management-Systems. Der Rahmenvertrag umfasst zudem die Integration von Drittsystemen.

4.3 Die interne Entwicklung, Einrichtung, Optimierung und Anpassung von Systemen von Drittanbietern sind nicht Bestandteil des Rahmenvertrags und erfordern einen separaten Einzelauftrag. Vollständige Überarbeitungen des Designs und/oder des Codes, sogenannte „Relaunches“, sowie die Gestaltung und Programmierung neuer Websites sind nicht Bestandteil des Rahmenvertrags und erfordern einen separaten Einzelauftrag.

4.4 Fordert der Kunde Leistungen an, die über den Rahmen des Rahmenvertrags hinausgehen, sind diese Leistungen gesondert zu vergüten. Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste und den tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Aufwandsbasierte Vergütungen und Rahmenverträge mit monatlichen Stundenkontingenten werden in Zeiteinheiten in 15-Minuten-Schritten abgerechnet, wobei jeder angefangene Zeitraum berücksichtigt wird.

4.5 Die Dauer der Umsetzung der vom Kunden angeforderten Änderungen, Anpassungen, Aktualisierungen und Erweiterungen (im Folgenden „Aufgaben“) hängt vom jeweiligen Inhalt und Umfang der Aufgabe ab. Eine Aufgabe umfasst alle miteinander zusammenhängenden Änderungen, Anpassungen, Aktualisierungen und Erweiterungen. Designbase definiert Aufgaben nach eigenem, angemessenem Ermessen. Nach Einreichung einer Aufgabe prüft Designbase das Projekt und informiert den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über den für die Umsetzung erforderlichen Zeitaufwand. Falls die Umsetzung nicht im Leistungsumfang des Rahmenvertrags enthalten ist, informiert Designbase den Kunden über die Kosten und holt dessen Zustimmung ein.

4.6 Der Kunde benennt Mitarbeiter als Ansprechpartner für Designbase. Die Anzahl der zulässigen Ansprechpartner ist im gewählten Retainer-Paket festgelegt. Jeder benannte Ansprechpartner ist einzeln befugt, Designbase Anweisungen zu erteilen.

4.7 Zur Einreichung von Aufgaben lädt Designbase die Ansprechpartner zu einem Dashboard innerhalb der Projektmanagement-Software ein. Die Ansprechpartner können dort Aufgaben eingeben und alle für deren Bearbeitung erforderlichen Daten und Informationen bereitstellen. Darüber hinaus können die Ansprechpartner den Aufgaben Prioritäten zuweisen und den Arbeitsfortschritt überwachen.

4.8 Darüber hinaus kann der Kunde eine beliebige Anzahl von Personen benennen, die von Designbase zum Dashboard der Projektmanagement-Software mit Lesezugriff eingeladen werden.

4.9 Neue Aufgaben werden von Designbase innerhalb einer angemessenen Frist auf Vollständigkeit, Durchführbarkeit und voraussichtliche Dauer geprüft. Designbase beginnt erst dann mit der Bearbeitung einer Aufgabe, wenn alle relevanten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

4.10 Designbase bearbeitet gleichzeitig eine im Retainer-Paket festgelegte maximale Anzahl sogenannter aktiver Aufgaben. Eine Aufgabe gilt als aktiv, sobald Designbase mit der Bearbeitung begonnen hat. Müssen die Arbeiten an aktiven Aufgaben ungeachtet der anfänglichen Prüfung auf Vollständigkeit und Durchführbarkeit aufgrund fehlender Informationen und/oder Unterlagen seitens des Kunden unterbrochen werden, gilt die Aufgabe weiterhin als aktiv. Ein Auftrag gilt als abgeschlossen und somit nicht mehr als aktiv, sobald Designbase die Arbeit daran beendet hat und einer der Ansprechpartner des Kunden die Arbeit abgenommen hat.

4.11 Weist die Website Fehler auf oder ist sie über das Internet nicht mehr erreichbar, wird Designbase montags bis freitags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr (im Folgenden „Servicezeiten“) innerhalb der folgenden Zeiträume (im Folgenden „Reaktionszeiten“) mit der Behebung der Fehler beginnen:

Fehlerklasse 1 (Reaktionszeit 8 Stunden): Die Website oder wesentliche Teile davon sind aufgrund des Fehlers nicht erreichbar, oder ihre Nutzbarkeit ist derart beeinträchtigt, dass die Nutzung der Website vollständig oder nahezu unmöglich ist.

Fehlerklasse 2 (Reaktionszeit 12 Stunden): Die Nutzbarkeit der Website oder wesentlicher Teile davon ist derart beeinträchtigt, dass eine angemessene Nutzung der Website nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.

Fehlerklasse 3 (Reaktionszeit 24 Stunden): Sonstige Fehler, die die Nutzbarkeit der Website nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen.

Designbase ordnet Fehlerklassen nach eigenem Ermessen zu. Von Designbase verursachte Fehler unterbrechen aktive Aufgaben, bis sie behoben sind.

4.12 Designbase nimmt Fehlermeldungen während der Servicezeiten über die von Designbase angegebenen Kommunikationskanäle entgegen. Die Antwortfristen beginnen mit dem Eingang der Fehlermeldung bei Designbase innerhalb der Servicezeiten. Erstreckt sich eine Antwortfrist über die Servicezeiten hinaus, wird die Antwortfrist ausgesetzt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlungen für die Pauschalhonorare sind monatlich im Voraus fällig. Designbase richtet zu diesem Zweck über einen Dienstleister seiner Wahl ein geeignetes Zahlungsabwicklungsverfahren ein.

5.2 Der Kunde erhält zu Beginn jedes Monats eine Rechnung über das Retainer-Guthaben.

5.3 Sofern monatliche Stundenkontingente vereinbart wurden, erfasst Designbase den tatsächlichen Zeitaufwand. Der Kunde erhält monatlich ein Arbeitszeitprotokoll, das als Nachweis für die erbrachten Leistungen dient. Nicht in Anspruch genommene Zeitkontingente verfallen am Monatsende und sind nicht übertragbar. Erbringt Designbase Leistungen, die über das vereinbarte Honorar hinausgehen, wird der Kunde vor Entstehung des Mehraufwands informiert und um dessen Genehmigung gebeten. Der Mehraufwand ist gemäß Ziffer 4.4 zu vergüten.

6. Vertragsdauer, Änderungen und Kündigung

6.1 Der Einzelauftrag für ein Retainer-Paket gemäß diesen Ergänzenden Vertragsbedingungen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, jedoch mindestens für die vereinbarte Mindestlaufzeit. Während der Mindestlaufzeit kann jede Partei den Einzelauftrag jederzeit mit Wirkung zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen. Wird der Einzelauftrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen Monat und kann dann von jeder Partei jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

6.2 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien von der kündigenden Partei vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, das Vertragsverhältnis bis zum vereinbarten Endtermin oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist fortzusetzen.

6.3 Änderungen der Stundenkontingente, sogenannte „Upgrades und Downgrades“, können vom Kunden jederzeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit vorgenommen werden. Die Änderung tritt frühestens im folgenden Monat in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

6.4 Kündigungen und Änderungen der Stundenquote bedürfen der Schriftform oder der Textform (z. B. per E-Mail).

Version: April 2026